Ratgeber zur Bestattungsvorsorge - Wir beraten Sie gerne

Ratgeber zur Vorsorge

Dieser Ratgeber zur Planung einer Beerdigung mit Ihrem Bestatter  gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die inhaltlichen Themen, welche in einem Ratgebergespräch umrissen werden. 

 

Es fällt vielen Menschen schwer, über das eigene oder das Lebensende geliebter und nahestehender Personen nachzudenken. Dennoch ist eine Vorsorge und Vorbereitung wichtig. Zum einen, wenn besondere Wünsche vorliegen, zum anderen, weil in dieser Trauerzeit auch viel von einem abverlangt werden kann.

 

Relevante Ratgeber Dokumente

  • Patientenverfügung:
    In jedem Alter kann es zu Situationen kommen, in denen man auf eine Patientenverfügung zurück greifen können möchte. Ein kritischer Gesundheitszustand kann es unmöglich machen, Behandlungswünsche zu äußern. Gewünschte und unerwünschte Behandlungen kann man also im Vorfeld in einer sogenannten Patientenverfügung niederschreiben.

    Jede Person ist frei, eine Patientenverfügung zu verfassen oder auch nicht. Wichtig ist, dass wenn man sich entscheidet eine solche Verfügung niederzuschreiben, diese nicht auf unmittelbare Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungssituationen zu beziehen. Eine Beratung durch einen Arzt kann hier durchaus sinnvoll sein, um die Verfügung bindungswirksam werden zu lassen. 

    Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig. Ihre Unterschrift und das Datum reichen aus. Es bietet sich aber die Bezeugung einer Beratungsstelle oder Ihres Hausarztes an.
    Nur Wünsche, die gesetzeskonform sind, wird der behandelnde Arzt anwenden. Sie können jederzeit Ihre Patientenverfügung widerrufen.

 

Tipps: 

  • Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Niederschrift noch Ihren Anschauungen entspricht.

  • Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung zugänglich auf, damit das Dokument schnell gefunden werden kann.

 

  • Vorsorgevollmacht:
    Eine Vorsorgevollmacht ist immer dann anzuraten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage oder der geistigen Verfassung ist, eine Einschätzung der Sachverhalte durchzuführen. Durch die Vorsorgevollmacht kann man bereits im Vorfeld darlegen, welche Person in solchen Situationen die Entscheidungen treffen darf und kann. Auch hält man fest, in welchen Bereichen diese Person Entscheidungsbevollächtigt ist. Daher sollte die Auswahl dieser betreffenden Person mit Bedacht geschehen.

    Die Vorsorgevollmacht regelt die Belange in den Bereichen Pflege und der daraus resultierenden medizinischen Behandlung.
    Es ist auch möglich mehrere Personen zu benennen, die sich dann im Ernstfall miteinander einig werden müssen. Die Vorsorgevollmacht kann individuell verfasst werden. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist angebracht.
Tipp: 

  • Im Ernstfall ist keine automatische Vertretung möglich. Eltern, Kinder oder Lebenspartner sind nicht allein aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses berechtigt Entscheidungen zu treffen.

 

  • Betreuungsverfügung:
    Mit einer Betreuungsverfügung kann man rechtzeitig die eigenen Wünsche hinsichtlich einer späteren Betreuung niederlegen. Diese Verfügung sollte man rechtzeitig und bei voller geistiger Verfassung machen, denn sie regelt die Belange einer Person, in Zeiten, in denen sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann.

    Die Verfügung wird dann wirksam, wenn der Pflegefall eintritt. Ab dann gilt die in der Verfügung genannte Person als Betreuer. Man kann aber auch Angaben dazu niederschreiben, welche Einrichtung man wählt oder von welcher Person man gepflegt werden möchte.
    Im Ernstfall muss die Verfügung dem Amtsgericht vorgelegt werden, das dann den genannten Betreuer festlegt. 

Tipps:

  • Es bietet sich an, eine Betreuungsverfügung zu verfassen, wenn man nicht den Betreuer durch ein Vormundschaftsgericht bestimmen lassen möchte.

  • Unterschreiben Sie die Vollmacht vor Zeugen und aktualisieren Sie sie im 2-Jahre-Rhythmus. 

  • Vergessen Sie nicht die Einwilligung der bestimmten Person zu erfragen und setzten Sie einen alternativen Betreuer fest, falls die erstgenannte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann.


  • Bankvollmacht:
    Die Bankvollmacht erteilt der Kontoinhaber einer anderen Person, die dann als Verfügungsberechtigter dazu in der Lage ist, Bankgeschäfte über ein bestimmtes Konto abzuwickeln. Dies ist besonders wichtig, da der Todesfall oftmals plötzlich oder unerwartet eintritt und in kurzer Zeit die Bestattungskosten anfallen. Dies kann zu finanziellen Engpässen bei den Angehörigen führen, da oft bis zur endgültigen Klärung der Erbfolge die Konten des Verstorbenen unzugänglich sind.

 

Tipps:

  • Eine Bankvollmacht kann an eine oder auch mehrere Personen erteilt werden und wichtig über den Tod hinaus. 
  • Eine Bankvollmacht ist nicht nur für den Todesfall relevant, sondern kann auch bei Krankheit oder Unfall zum Tragen kommen.
  • Setzten Sie sich am Besten mit Ihrer Hausbank in Verbindung und besprechen dort, welche Formalitäten einzuhalten sind.

 

  • Bestattungsverfügung:
    Mit einer Bestattungsverfügung dokumentieren Sie verbindlich, was genau mit Ihren sterblichen Überresten nach Ihrem Tod geschehen soll. Sie halten unter anderem fest, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, welchen Ort, und so weiter.

    Mit dieser Verfügung helfen Sie Ihren Angehörigen alles nach Ihren Wünschen zu regeln. Denn oftmals fällt es schwer, die Beerdigung zu organisieren, wenn die Angehörigen keine oder nur vage Vorstellungen über Ihre Wünsche haben. Angesichts des Zeitdrucks und der psychischen Belastung, aber auch die anfallenden Kosten, kann es passieren, das Ihre Wünsche nicht angemessen berücksichtigt werden.

 

Tipps:

  • Hinterlegen Sie Ihre Bestattungsverfügung an einen sicher auffindbaren Ort.

  • Verfassen Sie Ihre Bestattungsverfügung am Besten handschriftlich, um keinen Zweifel an der Echtheit aufkommen zu lassen. Gedruckte Formen lassen Sie am Besten vom Notar oder dem Hausarzt bestätigen.

 

  • Testament:
    Tritt der Todesfall einer Person ein, ohne das diese ihren letzten Willen verfasst hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Da diese aber mitunter den Vorstellungen des Verfassers widerspricht, ist ein Testament ratsam.

    Verfügt der Verfasser über sein Besitz, muss er dennoch die gesetzlichen Vorgaben beachten. Bestimmte Angehörige sind daher mit einem Anteil des Erbes zu bedenken.
Tipps:

  • Das Testament sollte handschriftlich und eigenhändig in voller geistiger Verfassung niedergeschrieben werden. Wird das Dokument allerdings ausgedruckt, muss es bei einem Notar beglaubigt werden.

  • Verwahren Sie das Testament an einen sicheren Ort auf, der aber im Notfall gefunden werden kann.

  • Lassen Sie sich zu diesem Thema auf jeden Fall juristisch von Klönne, Klein und Partner beraten.